AGB

§1. Geltung der Bedingungen

  1. Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgendem „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote von Brauns IT , Alte Jakobstr. 77 D in 10179 Berlin (Inhaber: Herr Torsten Brauns), nachfolgend Brauns IT genannt. Die AGB gelten auch bei Folgegeschäften, selbst wenn nicht erneut auf sie verwiesen wurde. In Ergänzung hierzu gelten auch die, Lizenzbedingungen und AGB der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird
  2. Bedingungen des Kunden werden auf keinen Fall Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
  3. Abweichungen von den AGB, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch uns.
 

§2. Vertragsabschluss-, Laufzeit-, Kündigung, Angebote

 
  1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich, von uns erstellte Angebote verlieren 2 Wochen nach Eingang beim Kunden ihre Gültigkeit, diese Gültigkeit kann sich noch verringern, wenn Lieferanten oder Drittanbieter zum Beispiel zeitlich befristete Sonderrabatte gewähren oder innerhalb dieser Frist preisliche Veränderungen vornehmen. Irrtümer und/oder technische Fehler bei der Auspreisung bleiben vorbehalten. Sollte ein bestellter Artikel oder eine Leistung nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen.
  2. Angebote für Software: Änderungen und Anpassungen angebotener Software an die Bedürfnisse des Kunden, erfolgt nur gegen Extrabeauftragung und nur wenn die angebotene Software die Möglichkeit zu Anpassung bietet, Anpassungen erfolgen ausschließlich durch die in der Software vorhandenen Boardmittel (Beispiel: SelectLine Toolbox) und nur wenn der Kunde deren Nutzung lizensiert hat. Anpassungen beziehen sich immer auf einfache Änderungen wie zum Beispiel: ausblenden nicht benötigter Elemente, Namensänderungen, einfügen neuer Eingabefelder und dieses ausschließlich nur wenn die angebotenen Software die Möglichkeit zur Änderung bietet und diese Änderungen vom Softwarehersteller erlaubt bzw. genehmigt sind. Eingriffe in den Quellcode von Software oder zusätzliche Programmierung nach Kundenwunsch, sind keine Anpassung im oben genannten Sinne und erfolgen nur gegen extra Rechnung. Um ein Angebot für spezifische Programmierung oder Anpassung nach Kundenwusch erstellen zu können, stellt der Kunde alle erforderlichen technischen Parameter in für einen Programmierer oder Techniker geeigneten Form schriftlich zur Verfügung.
    Zu keiner Zeit ist die Anlage von unternehmensrelevanten Daten (Kunden, Lieferanten, Artikel, Artikelgruppen, Preise, Preisgruppen, Rabatte, Rabattgruppen, Lagerstrategien) Bestandteil eines Angebotes, die Anlage von Unternehmensdaten oder Hilfestellung bei der Anlage durch den Kunden erfolgt nur gegen ein gesondertes Angebot und einer gesonderten Beauftragung durch den Kunden.
  3. Der Kunde ist 30 Tage ab Zugang des Auftrages bei uns gebunden. Zum Vertragsabschluss kommt es durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Leistung bzw. Lieferung. Ausreichend ist das Absenden der Auftragsbestätigung, die Warenlieferung oder der Beginn der Dienstleistung  innerhalb dieser Frist.
  4. Ein Vertrag ohne vorherige schritliche Vereinbarung (§362 HGB) zum Beispiel durch den Beginn der Dienstleistungen gilt dann als vom Kunden angenommen, wenn er diesem nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Beginn der Dienstleistung schriftlich widerspricht. Die bis zum Tag des Einganges des Widerspruch erbrachten Leistungen durch Brauns IT sind vom Kunden zu vergüten, Brauns IT wird hierfür eine Rechnung erstellen. Sollte der Kunde die Frist von 10 Tagen verstreichen lassen und kommt seiner Verpflichtung zur Vergütung der Dienstleistung (binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung) nicht nach, ist Brauns IT berechtigt, die Dienstleistung ohne vorherige Information an den Kunden einzustellen um weiteren Schaden abzuwenden. Der Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung und Erfüllung des Vertrages durch den Kunden bleiben unberührt.
  5. Wir behalten uns generell eventuelle Abweichungen von Beschreibungen und Angaben vor, dies gilt insbesondere bei Abweichungen in Material, Gewicht, Farbe, Maß, Struktur, Konstruktions- und Modelltyp die durch den Hersteller bzw. einen Vorlieferanten erfolgen. Der Kunde kann bei unerheblichen und zumutbaren Abweichungen bzw. Änderungen keine Rechte gegen uns geltend machen.
  6. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, bzw. der Plastikverpackung oder aktivieren des Produktschlüssel, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an.
  7. Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
  8. Vom Vertrag zurücktreten können wir wenn uns die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden. Tritt dieser Fall ein werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig, wir haben dann das Recht von weiteren Lieferungen zurückzutreten oder weitere Lieferungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheiten abhängig zu machen.
  9. Wenn keine zeitlich beschränkte Laufzeit (6 Monate, 12 Monate, 24 Monate oder mehr) vereinbart ist, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten.
  10. Die Abnahme von Updates für Softwareprodukte von Drittunternehmen wie von SelectLine Software GmbH, Venabo GmbH oder Sälker GmbH ist für das erste Jahr obligatorisch, eine Kündigung des Bezuges von Softwareupdates muss mit einer Frist von 4 Monaten vor Vertragsende (frühstens 4 Monate vor Ablauf der ersten12 Monate) schriftlich erfolgen.
  11. Die Kündigung eines Vertrages bedarf der Schriftform. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende jedes Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
  12. Telefonische Angaben durch uns sind unverbindlich
 

§3. Preise

 
  1. Alle Kundenpreise schließen die jeweils geltende Umsatzsteuer ein. Preise für Unternehmen und Händler verstehen sich Netto d.h. zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  2. Für alle Leistungen und Lieferungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise.
  3. Nicht im Preis enthalten sind: Kosten für Fracht, Versandspesen und Versicherung. Dies gilt auch wenn eine Reparatur durch einen Hersteller erfolgt.
  4. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  5. Preisänderungen, die z.B. auf Grund geänderter Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Zöllen, Preiserhöhung durch Hersteller etc. nötig werden, bleiben uns vorbehalten.
 

§4. Leistungs- und Lieferbedingungen

 
  1. Leistungs- oder Liefertermine bzw. –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Leistungs- und Liefertermine bzw. –fristen im Zweifel unverbindlich. Sind nachträglich wirksame Vertragsänderungen vereinbart, entfallen dadurch zugleich alle früher vereinbarten Leistungs- und Liefertermine bzw. –fristen.
  2. Die Einhaltung von Leistungs- Lieferterminen bzw. –fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Fristen für die Erfüllung von Leistungen und Lieferungen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten zur Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie der Eingang einer vereinbarten Anzahlung bzw. Komplettzahlung. Auch gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Bereitschaft zum Versenden der Ware dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
  3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar kein Interesse an einer Teillieferung.
  4. Wird ein unverbindlicher Termin zur Erbringung einer Leistung- oder Lieferung bzw. eine unverbindliche Frist zur Erbringung einer Leistung- oder Lieferung überschritten, so kann der Kunde uns nach der Termin/Fristüberschreitung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist die Leistung- oder Lieferung zu erbringen. Diese Frist beträgt mindesten zwei Wochen nach Eingang der Aufforderung. Nach Ablauf der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Besteht der Kunde auf Erfüllung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  5. Für Leistungs- und Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt wie z.B. Streiks oder durch gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (Bsp. Beschränkungen im Import, Export), haben wir nicht einzustehen. Tritt ein solcher Fall ein, sind wir berechtigt, durch Mitteilung an den Kunden den Termin zur Erbringung der Leistung oder Lieferung für die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen anschließenden Nachfrist hinauszuschieben oder nach unserem Ermessen wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung oder Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Die vorgenannten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Eine Haftung durch uns für die vorbezeichneten Verzögerungen oder einer dadurch erwachsenden Vertragskündigung ist ausgeschlossen.
  6. Sofern und soweit unser Unternehmen die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet. Wird ohne unser Verschulden nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, behalten wir uns das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Lieferungen und Bestellungen sind dem Grundsatz nach nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich.
  8. Anspruch auf Ersatz von Verzugsschäden für den Kunden beschränkt sich auf insgesamt höchstens 5% des Rechnungsnettowertes der vom Verzug betroffenen Leistungen oder Lieferungen. Die Haftung ist dabei auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Ansprüche die darüber hinausgehen sind ausgeschlossen.
  9. Die Lieferung- und/oder Installation von Softwareprodukten und Softwarelizenzen, enthalten keine Schulungen der
    Softwareprodukte. Schulungen werden nur gegen Angebot und gesonderter Rechnung durchgeführt.
 

§5. Kostentragung der regelmäßigen Kosten der Rücksendung in Falle der Ausübung des Widerrufsrechtes

 
  1. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
 

§6. Eigentumsvorbehalt

 
  1. Leistungen und Lieferungen durch uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Für Leistungen / Lieferungen an Nichtkaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung Vorbehaltsware. Für Leistungen / Lieferungen an Kaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung aller, aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen.
  2. Ist unsere Forderung noch nicht oder nur teilweise beglichen, ist der nichtkaufmännische Kunde nichtberechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Ist der kaufmännische Kunde nicht in Verzug, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiter zu veräußern. Seine aus dem Weiterverkauf oder einem anderen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden, widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.
  3. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (Bsp. Durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.
  4. Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen. Der Kunde erteilt im Vorwege seine Einwilligung für einen ggf. erforderlichen Ausbau der von uns gelieferten Ware. Die durch die Warenrücknahme entstehenden Kosten einschl. der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Hiervon unabhängig können wir die Herausgabe der Ware verlangen, wenn uns gegen den Käufer ein Schadensersatzanspruch gem. § 281 BGB zusteht, der Käufer die Ware unsachgemäß behandelt hat oder bei anderen Vertragswidrigem Verhalten wie etwa der rechts- oder pflichtwidrigen Weitergabe der Ware.
  5. Wenn Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend machen z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten einer eventuell erforderlichen Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.
 

§7. Zahlung

 
  1. Die von uns gestellten Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug mit Auslieferung der Ware oder nach Abschluss der Leistungen fällig. Eine Zahlung gilt dann erst als erfolgt, wenn der Betrag für uns verfügbar ist.
  2. Wir behalten uns das Recht vor Leistungen oder Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Barnachname auszuführen.
  3. Unser Unternehmen behält sich vor die Zahlung mittels Scheck oder Wechsel abzulehnen. Eine eventuelle Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und werden sofort fällig.
  4. In Verzug kommt der Kunde wenn: wenn er bei einer Warenlieferung per Nachname die Annahme der Lieferung verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung bzw. eine Ausführung von Leistungen gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung ganz oder teilweise nicht leistet. Wir sind ab Verzugseintritt dazu berechtigt, Mahngebühren und Zinsen in Höhe von 5% über den jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
  5. Nimmt ein Kunde der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, entweder auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Sollte der uns entstandene Schaden höher als ursprünglich vermutet sein, behalten wir uns vor einen höheren Schadensersatz zu verlangen.
  6. Wir sind berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sämtliche Leistungen und/oder Lieferungen an den Kunden auch solche aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden der Nichterbringung der Leistungen und/oder Lieferungen haften wir nicht.
  7. Alle vom Kunden getätigten Zahlungen dürfen wir zunächst auf die ältesten Schuld des Kunden (soweit bei einer älteren Schuld bereit bzw. Zinsen entstanden sind) zuerst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen.
  8. Die monatliche Zahlung für die Nutzung einer Cloud und/oder Cloudanwendung erfolgt für den jeweiligen Monat im Voraus und ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Brauns IT ist bei Zahlungsverzug berechtigt, den Zugang zur Cloud bis zur Begleichung der offenen Posten zu sperren.
 

§8. Versand und Gefahrtragung

 
  1. Eine Transportversicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
  2. Für Zustelldienst und Zahlungsweise behalten wir uns das Recht vor diesen selbst zu wählen.
  3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtung, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferung. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbstständige Teillieferungen zurückzuweisen.
 

§9. Lieferung von Internetanwendungen und Software

 
  1. Bei der Lieferung gelten über unsere AGB hinaus, die AGB, Lizenz- und sonstigen Bedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an und diese werden damit verbindlicher Vertragsbestandteil.
  2. Bei der Lieferung von Software, speziell der Firmen Selectline Software GmbH und Venabo GmbH ist die Abnahme von Softwareaktualisierungen (von den Unternehmen auch Wartung, Softwarepflege, Aktualisierungsgarantie oder ähnlich genannt), im ersten Jahr obligatorisch. Hier sind durch den Kunden die AGB und sonstigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der einzelnen Softwarehersteller zu beachten.
 

§10. Verwendung von Kundendaten

 
  1. Die Bestell- und Adressdaten des Kunden werden gespeichert. Die Verwendung der Kundendaten erfolgt insbesondere nur im Rahmen der Auftragsabwicklung. Alle personenbezogenen Kundendaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur an beauftragte Unternehmen und dies nur wenn die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht.
 

§11. Gewährleistung, Haftungsbegrenzung, Mangelrüge

 
  1. Die Gewährleistungsfrist bei Neuware beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang, eventuell längere Garantien der jeweiligen Hersteller bleiben hiervon unberührt. Bei gebrauchter Ware besteht im Gewährleistungsfall nur ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Gefahrübergang.
  2. Ein Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware aller Art, wenn der Kunde die versiegelte Verpackung öffnet oder sie beschädigt (entsiegelt) hat. Ein Rückgaberecht besteht nicht bei Produkten, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten worden sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind z.B. Leistungen die dem Kunden online (z.B. Software zum Download) übermittelt wurden. Weiter von der Rücknahme ausgeschlossen sind Lizenzen für Softwareprodukte (z.B. Zusatzlizenzen für Server Zugriff, Betriebssysteme, Mailserver, ERP Systeme) die explizit vom Kunden geordert wurden. Bundels, Packs und sonstige Zusammenstellungen von Software und Hardware können nur zusammen retourniert werden.
  3. Hat sich die zur Rücksendung aufgegebene Ware verschlechtert, muss der Kunde dem Verkäufer einen Wertersatz leisten. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass er uns bei Neuwaren demnach Schadenersatz schuldet, wenn diese durch seine Ingebrauchnahme nur noch als Gebrauchtware veräußert werden kann. Bei groben oder wesentlichen Verschlechterungen (z.B. Beschädigung der Ware, Verschmutzung, zerrissene bzw. beschriebene Dokumentation oder bei fehlender Verkaufsverpackung) behalten wir uns vor Ersatz zu verlangen. Dieses kann die Verpflichtung des Kunden zur Erstattung des vollen Kaufpreises begründen. Insbesondere machen wir Ersatzansprüche bei Prozessoren und Speicherbausteinen mindestens in der Höhe des Preisverfalls zwischen Lieferung und Rücksendung in Form des Nutzungsersatzes geltend. Auf eine tatsächliche Benutzung kommt es dabei nicht an. Auch bei Verlust der Ware treffen den Kunden Ersatzansprüche.
  4. Beachten Sie bitte, dass der Erfüllungsort der Gewährleistung der Sitz von Brauns IT ist. Der Kunde trägt daher die Kosten der Hin- und Rücksendung im Gewährleistungsfall sowie bei Inanspruchnahme eines Rückgaberechtes. Der Kunde muss die Ware zu ihrem Schutz in geeigneter Weise verpacken und gegen drohenden Verlust oder Beschädigung versichern. Unfrei eingesandte oder beschädigte Rücksendungen werden in keinem Fall angenommen.
  5. Der Kunde ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet, die Kaufware mit einer genauen Fehlerbeschreibung, den Angaben der Modell und Seriennummer sowie einer Kopie der Originalrechnung an uns zu senden.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, vor Annahme der Kaufsache und/oder bei Übergabe der selbigen zur Reparatur oder Überprüfung auf Mängel, eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Im Falle eines Datenverlustes können wir keinesfalls haftbar gemacht werden, auch für eine Wiederherstellung von Daten haften wir nicht.
  7. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen sind ausgeschlossen.
  8. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  9. Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware/Leistung selbst entstanden sind übernehmen wir keinerlei Haftung.
  10. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, mangels Folgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen; es sei denn, wir haften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
  11. Der Kunde hat die ihm gelieferte Ware/Leistung unverzüglich auf vertragsgemäße Beschaffenheit, Vollständigkeit und ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt bzw. Fertigstellung der Leistung etwaige offensichtliche Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei der Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche.
  12. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel und Schäden die durch: unsachgemäße Lagerung oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, normale Abnutzung oder Überbeanspruchung, nicht durchgeführter Wartungen, den Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Verwendung von warenspezifischen Verbrauchsmaterial, dass nicht den Originalspezifikationen entspricht.
  13. Eingriffe und/oder Reparaturen durch den Kunden oder durch Dritte Personen die nicht durch uns autorisiert wurden, Blitzschlag, Brand, Explosion oder Netzbedingter Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten entstanden sind!
  14. Wir leisten unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandlung verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Bei der Bemessung der Frist ist zu berücksichtigen, dass wir den Liefergegenstand unsererseits dem Hersteller/Lieferanten übersenden müssen, sofern es sich nicht um eigene Produktion handelt. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche nicht zur Behebung des Mangels geführt haben.
  15. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- oder Garantiefristen in Kraft.
  16. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten Artikels oder einer reklamierten Leistung, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt oder durch Eigenverschulden verursacht wurde, sind wir berechtigt, dem Kunden die Mehrarbeit bzw. die Prüfkosten in Rechnung zu stellen. Zusätzlich hat der Kunde in diesem Fall die Versandkosten zu tragen.
  17. Wir gewähren ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, das gesetzliche Rückgaberecht im Fernabsatz. Dieses Recht gilt also nur für Verbraucher. Solche Kunden sind an ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn die Ware binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt unter den in  dieser AGB aufgeführten Bedingungen an uns zurückgeschickt wurde.
  18. Wir erstatten dem Kunden nach Eingang der Ware die von ihm geleistete Zahlung binnen 30 Tagen durch Gutschrift oder durch Überweisung auf sein angegebenes Konto, vorausgesetzt, dass die Ware unbeschädigt und in einem Verkaufsfähigen Zustand zurückgegeben wird.
  19. Die Abtretung von gegen uns gerichteten Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Ansprüche aus Reparaturverpflichtungen.
  20. Für die AGB, Lizenz- und sonstigen Bedingungen von Partnerunternehmen oder Softwarehersteller übernimmt Brauns IT keine Gewährleistung oder Haftung für deren Inhalt. Der Kunde ist daher verpflichtet, sich über deren Inhalt durch die Nutzung von geeigneten Kanälen (Website, E-Mail, Telefon oder anderes) selbst zu informieren. Eventuelle Auskünfte durch Brauns IT erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Haftung und Anspruch auf Richtigkeit der Information. Dieses betrifft vor allem Laufzeiten, Bestandteile, Inhalte und Kündigungsfristen.
 

§12. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss für Dienstleistungen, Cloud und Cloudanwendungen

 
  1. Es entfallen auch alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche des Kunden für Service- und Dienstleistungen, gelieferter Hard- und Software, wenn das Administratoren Kennwort dem Kunden, Mitarbeiter des Kunden oder anderen durch uns nicht autorisierten Dritten bekannt ist bzw. es an durch uns nicht autorisierte Dritte weitergegeben wurde oder wenn der Kunde, Mitarbeiter des Kunden oder andere durch uns nicht autorisierte Dritte über administrative Berechtigungen im Netzwerk verfügen.
  2. Datentransfer: der Kunden kann gegen Abforderung eines Angebotes und gesonderter Rechnungslegung, zum Beispiel wegen eines Wechsel der Unternehmenssoftware einen Datentransfer in Auftrag geben. Brauns IT haftet nicht für Datenverlust und Datenintegrität (Korrektheit, Vollständigkeit und Konsistenz der Daten). Ein Datentransfer findet immer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung statt. Der Auftraggeber hat vor jedem Datentransfer ein Backup der Daten durchzuführen.
  3. Die Eingabe von Daten nach gesonderter Kundenbeauftragung in vorhandene oder neu erworbene Unternehmenssoftware durch Brauns IT erfolgt immer auf Risiko des Kunden, der Kunde hat vor Inbetriebnahme der Software die Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Funktionalität zu prüfen. Brauns IT übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Funktionalität keine Gewährleistung.
  4. Brauns IT übernimmt keine Gewährleistung für Schäden die durch einen gesperrten Zugang zur Cloud oder Cloudanwendung wegen Zahlungsverzug des Kunden entstehen. Brauns IT übernimmt keine Gewährleistung für die Nichterreichbarkeit der Cloud oder Cloudanwendung wenn der Cloudbetreiber Wartungsarbeiten durchführt, Probleme im Rechenzentrum vorliegen, Probleme mit der Internetverbing bestehen oder andere durch Dritte verursachte Probleme vorliegen.
 

§13. Ausfuhrgenehmigung

 
  1. Für eine eventuelle Ausfuhr der gelieferten Waren ist die notwendige Zustimmung des Bundesamtes für Wirtschaft vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
 

§14. Haftungsausschluss

 
  1. Inhalt des Onlineangebotes: Brauns IT übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsächlich ausgeschlossen, sofern seitens von Brauns IT kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Brauns IT behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
 

§15. Urheber- und Kennzeichenrecht

 
  1. In all unseren Publikationen ist Brauns IT bestrebt die Urheberrechte für die verwendeten Grafiken, Fotos, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von uns selbst erstellte Grafiken, Fotos, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Fotos, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nichtdurch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von Brauns IT selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder eine Verwendung solcher Grafiken, Fotos, Tondokumente, Videosequenzen und Texten in anderen gedruckten oder elektronisch erstellten Publikationen ist ohne Zustimmung des Autors untersagt.
 

§16. Erfüllungsort, Teilnichtigkeit

 
    1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird der Sitz von Brauns IT vereinbart.
    2. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

      Stand: 01.01.2020

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