Datenschutz

Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), welches seit dem 25. Mai 2018 angewendet wird, regelt u.a. Vorgaben für Datenschutzerklärungen, für den Datenschutzbeauftragten, Auskunftspflichten gegenüber „Betroffenen“ sowie den Umgang mit Mitarbeiterdaten in Unternehmen. Für Datenschutzverstöße sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Bußgeldervon bis zu 20 Millionen Euro vor. Bei größeren Unternehmen sind es sogar 4 % vom weltweiten Jahresumsatz.

Einen Datenschutzbeauftragten braucht mittlerweile jedes Unternehmen, das mehr als 9 Mitarbeiter beschäftigt, die regelmäßig personenbezogenen Daten verarbeiten. Dazu zählt bereits die Erfassung und Speicherung von personenbezogenen Daten.

Datenschutz als Chance begreifen

Die Vorgaben der DS-GVO führen auf der einen Seite zu einem erhöhten Aufwand, bieten allerdings auch Chancen für ein jedes Unternehmen Vertrauen bei Kunden, nicht selten eben auch bei Verbrauchern zu stärken. Mehr Vertrauen bedeutet eine höhere Kundenbindung und dies bürgt letztlich auch ein erhöhtes Potenzial für Umsatzsteigerungen.

Datenschutz als Chance begreifen

Warum einen externen Datenschutz-beauftragten?

Sie brauchen einen Datenschutzbeauftragten? Dann haben Sie die Wahl zwischen einem internen und einem externen. Ein interner Datenschutzbeauftragter ist nicht immer sinnvoll oder bei kleineren Unternehmen oftmals nicht möglich. So schreibt die DS-GVO vor, dass der Datenschutzbeauftragte die berufliche Qualifikation und das nötige Fachwissen besitzen muss. Zudem bestehen bei eigenen Mitarbeitern oder gar Führungspersonen in Ihrem Unternehmen oftmals Interessenkonflikte, die die DS-GVO verbietet. Letztlich geht Ihnen bei der internen Benennung eines Datenschutzbeauftragten wichtige Arbeitskraft verloren. Aufgrund des erhöhten Mehraufwandes ist es oftmals günstiger einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Ich begleite Sie ins digitale Zeitalter.

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Ihre Vorteile im Überblick

  • Sie schonen Ihre personellen Ressourcen und können sie effizienter einsetzen.
  • Somit sparen Sie Zeit und Kosten.
  • Ein neutraler und unabhängiger Datenschutzbeauftragter verwirklicht Ihre Unternehmensinteressen.
  • Sie greifen auf externes und vielfältiges Fachwissen von spezialisierten Informatikern und zertifizierten Datenschutzbeauftragten zu.
  • Sie bekommen Erfahrung und Know-how aus einer Hand.

„Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.“  Artikel 37 (5) DS-GVO

„Der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.“ Artikel 38 (6) DS-GVO

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